Name / Firmierung : Dentales Service Zentrum GmbH & Co. KG

Anschrift : Ludwig-Erhard-Str. 7b
37434 Gieboldehausen

Juristisch Vertretungsberechtigter Herr Andreas Hoffmann
Geschäftsführer Herr Andreas Hoffmann

Telefonnummer 05528 / 999955
E-Mail Adresse Info@1DSZ.de


Handelregister Göttingen
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Geschäfts-, Lieferungs-, Zahlungsbedingungen

Allgemeine Bedingungen
Die nachstehenden Geschäfts-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen, nach denen wir ausschließlich arbeiten, sind von dem Auftraggeber mit der schriftlichen oder mündlichen Auftragserteilung anerkannt und gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsvereinbarung. Sollten einzelne dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen davon unberührt. Preise Grundlage der Berechnung ist unsere am Tage der Lieferung gültige Preisliste zuzüglich der gesetzlich vorgeschriebenen Mehrwertsteuer. Kostenvoranschläge beziehen sich auf das Datum der Ausstellung und besitzen eine Gültigkeitsdauer von einem Monat. Nicht verbindlich ist der Preis für Materialien. Diese werden nach Tagespreis und nach tatsächlich verbrauchter Menge abgerechnet. Zahlung 14 Tage Netto Vertragsinhalt und Mitwirkungspflichten des Auftraggebers Wir haben nur einzustehen für die Paßgenauigkeit auf dem Modell. Von entscheidender Bedeutung für die Paßgenauigkeit einer Arbeit im Munde des Patienten sind die von dem Auftraggeber erstellten Unterlagen (z. B. Abformung, Modell, Bissnahme usw.). Wir sind berechtigt, solche Arbeitsunterlagen, die uns nicht ausreichend erscheinen, zurück zu senden. Eine Prüfungspflicht ist für uns damit nicht verbunden. Für die Folgen mangelhafter Arbeitsunterlagen können wir keine Haftung übernehmen. Mängelhaftung Die Arbeiten und Rechnungen sind nach Empfang durch den Auftraggeber auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen. Offensichtliche Beanstandungen sind spätestens zum 8. Tag nach der Lieferung unter Beifügung der alten Arbeitsunterlagen, der unveränderten Arbeit sowie der neuen Abformung und notwendigen neuen Arbeitsunterlagen anzumelden. Bei berechtigten Beanstandungen werden wir die Arbeit entweder korrekt nachbessern oder neu anfertigen. Unsere Mängelhaftung besteht bis zum Ablauf der gesetzlichen Frist von 2 Jahren nach Lieferung der fertigen Arbeit. Material und Zubehörstellung Eventuelle vom Auftraggeber mitgelieferte Materialien oder Zubehörteile werden von uns gegen Berechnung eines Aufschlages verarbeitet, sofern damit für das Labor ein Mehraufwand verbunden ist. Eine Haftung für deren Qualität wird von uns nicht übernommen. Wir selbst verarbeiten nur bewährte Materialien bekannter Hersteller, deren Qualität wir nach den gesetzlichen Bestimmungen gewährleisten. Lieferung Die Abholung und Lieferung der Aufträge erfolgt im Rahmen unseres Serviceangebotes nach unserer Wahl zu den in der Preisliste angegebenen Konditionen. Darüber hinausgehende Sonderzustellungen und ihre Kosten unterliegen einer Sondervereinbarung. Lieferzeit Lieferzeiten können aufgrund ausdrücklicher vorheriger Absprache zugesagt werden, wenn der von dem Auftrag-geber gesetzte Termin in einem angemessenen Verhältnis zum Arbeitsaufwand steht. Über diese Termine kann zwischen Auftraggeber und Labor im voraus ein grundsätzliches Einvernehmen erzielt werden. Lieferbehinderungen, die bei uns oder bei unseren Lieferanten ohne unser Verschulden eintreten, entbinden uns auf die Dauer der Behinderung von unserer Lieferzusage. Eigentumsvorbehalt Bis zur endgültigen Bezahlung durch den Auftraggeber bleibt die bei uns gefertigte Arbeit unser Eigentum. Der Auftraggeber ist befugt, unsere Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb einzugliedern bzw. zu veräußern. Sämtliche hieraus entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Auftraggeber hiermit im voraus an uns ab, und zwar in der Höhe des jeweiligen Rechnungswertes (einschließlich Mehrwertsteuer). Ungeachtet dieser Abtretung bleibt der Auftraggeber weiterhin zur Einziehung der Forderungen berechtigt. Auf Verlangen hat der Auftraggeber uns die abgetretenen Forderungen nebst deren Schuldner bekannt zu geben und uns alle für eine Forderungseinziehung benötigten Angaben und Unterlagen zu Verfügung zu stellen. Auf unser besonderes Verlangen macht der Auftraggeber den betreffenden Drittschuldnern Mitteilung von der Abtretung an uns. Wir verpflichten uns, auf Verlangen des Auftraggebers Sicherheiten, die er uns nach diesem Vertrag zur Verfügung gestellt hat, freizugeben, soweit sie zur Sicherung unserer Forderung nicht nur vorübergehend nicht mehr benötigt werden, insbesondere soweit sie den Wert unserer zu sichernden und noch nicht getilgten Forderung um mehr als 20% übersteigen. Gerichtsstand Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist Gieboldehausen.