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| Geschäfts-, Lieferungs-, Zahlungsbedingungen
Allgemeine Bedingungen
Die nachstehenden Geschäfts-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen,
nach denen wir ausschließlich arbeiten, sind von dem Auftraggeber
mit der schriftlichen oder mündlichen Auftragserteilung anerkannt
und gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsvereinbarung.
Sollten einzelne dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, bleibt
die Wirksamkeit der übrigen davon unberührt. Preise Grundlage
der Berechnung ist unsere am Tage der Lieferung gültige Preisliste
zuzüglich der gesetzlich vorgeschriebenen Mehrwertsteuer. Kostenvoranschläge
beziehen sich auf das Datum der Ausstellung und besitzen eine Gültigkeitsdauer
von einem Monat. Nicht verbindlich ist der Preis für Materialien.
Diese werden nach Tagespreis und nach tatsächlich verbrauchter Menge
abgerechnet. Zahlung 14 Tage Netto Vertragsinhalt und Mitwirkungspflichten
des Auftraggebers Wir haben nur einzustehen für die Paßgenauigkeit
auf dem Modell. Von entscheidender Bedeutung für die Paßgenauigkeit
einer Arbeit im Munde des Patienten sind die von dem Auftraggeber erstellten
Unterlagen (z. B. Abformung, Modell, Bissnahme usw.). Wir sind berechtigt,
solche Arbeitsunterlagen, die uns nicht ausreichend erscheinen, zurück
zu senden. Eine Prüfungspflicht ist für uns damit nicht verbunden.
Für die Folgen mangelhafter Arbeitsunterlagen können wir keine
Haftung übernehmen. Mängelhaftung Die Arbeiten und Rechnungen
sind nach Empfang durch den Auftraggeber auf Richtigkeit und Vollständigkeit
zu prüfen. Offensichtliche Beanstandungen sind spätestens zum
8. Tag nach der Lieferung unter Beifügung der alten Arbeitsunterlagen,
der unveränderten Arbeit sowie der neuen Abformung und notwendigen
neuen Arbeitsunterlagen anzumelden. Bei berechtigten Beanstandungen werden
wir die Arbeit entweder korrekt nachbessern oder neu anfertigen. Unsere
Mängelhaftung besteht bis zum Ablauf der gesetzlichen Frist von 2
Jahren nach Lieferung der fertigen Arbeit. Material und Zubehörstellung
Eventuelle vom Auftraggeber mitgelieferte Materialien oder Zubehörteile
werden von uns gegen Berechnung eines Aufschlages verarbeitet, sofern
damit für das Labor ein Mehraufwand verbunden ist. Eine Haftung für
deren Qualität wird von uns nicht übernommen. Wir selbst verarbeiten
nur bewährte Materialien bekannter Hersteller, deren Qualität
wir nach den gesetzlichen Bestimmungen gewährleisten. Lieferung Die
Abholung und Lieferung der Aufträge erfolgt im Rahmen unseres Serviceangebotes
nach unserer Wahl zu den in der Preisliste angegebenen Konditionen. Darüber
hinausgehende Sonderzustellungen und ihre Kosten unterliegen einer Sondervereinbarung.
Lieferzeit Lieferzeiten können aufgrund ausdrücklicher vorheriger
Absprache zugesagt werden, wenn der von dem Auftrag-geber gesetzte Termin
in einem angemessenen Verhältnis zum Arbeitsaufwand steht. Über
diese Termine kann zwischen Auftraggeber und Labor im voraus ein grundsätzliches
Einvernehmen erzielt werden. Lieferbehinderungen, die bei uns oder bei
unseren Lieferanten ohne unser Verschulden eintreten, entbinden uns auf
die Dauer der Behinderung von unserer Lieferzusage. Eigentumsvorbehalt
Bis zur endgültigen Bezahlung durch den Auftraggeber bleibt die bei
uns gefertigte Arbeit unser Eigentum. Der Auftraggeber ist befugt, unsere
Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb einzugliedern
bzw. zu veräußern. Sämtliche hieraus entstehenden Forderungen
gegen Dritte tritt der Auftraggeber hiermit im voraus an uns ab, und zwar
in der Höhe des jeweiligen Rechnungswertes (einschließlich
Mehrwertsteuer). Ungeachtet dieser Abtretung bleibt der Auftraggeber weiterhin
zur Einziehung der Forderungen berechtigt. Auf Verlangen hat der Auftraggeber
uns die abgetretenen Forderungen nebst deren Schuldner bekannt zu geben
und uns alle für eine Forderungseinziehung benötigten Angaben
und Unterlagen zu Verfügung zu stellen. Auf unser besonderes Verlangen
macht der Auftraggeber den betreffenden Drittschuldnern Mitteilung von
der Abtretung an uns. Wir verpflichten uns, auf Verlangen des Auftraggebers
Sicherheiten, die er uns nach diesem Vertrag zur Verfügung gestellt
hat, freizugeben, soweit sie zur Sicherung unserer Forderung nicht nur
vorübergehend nicht mehr benötigt werden, insbesondere soweit
sie den Wert unserer zu sichernden und noch nicht getilgten Forderung
um mehr als 20% übersteigen. Gerichtsstand Erfüllungsort und
Gerichtsstand für beide Teile ist Gieboldehausen.
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